Strafrecht – Ihr Anwalt in Potsdam

Vorladung? Anklage? Strafbefehl? Hausdurchsuchung?

Sie sind in ein Strafverfahren verwickelt? Haben Sie eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei zugestellt bekommen oder eine Anklageschrift / einen Strafbefehl erhalten? Dann sollten Sie schnell handeln und einen Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren, denn es geht um Ihre Zukunft! Nehmen Sie ein Strafverfahren nie auf die leichte Schulter, da die falsche Verteidigungsstrategie viele Risiken für Sie birgt. Meine erfahrene Anwaltskanzlei in Potsdam ist jetzt Ihr richtiger Ansprechpartner.

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Wurde Ihr Haus, Wohnung oder Büro durchsucht und Ihr Computer und andere Speichermedien beschlagnahmt? Ein Haftbefehl wurde erlassen? Oder ist ein Angehöriger von Ihnen bereits in Untersuchungshaft oder Strafhaft? Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Strafrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Potsdam zu geben. Egal, was passiert ist: Verlieren Sie nie Zeit! Schweigen Sie und rufen Sie so schnell wie möglich einen kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht an, der Ihre Rechte und Ihre Verteidigung sofort wahrnimmt. Ich vertrete meine Mandanten in allen Abschnitten eines Ermittlungs- und Strafverfahrens (Hauptverhandlung, Berufungsverhandlung, Revision). Kontaktieren Sie mich auch, wenn es um Strafvollstreckung oder Strafvollzug geht. Rufen Sie sofort in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Potsdam an!

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Ihr Strafverteidiger in Potsdam rät zu diesen 3 wichtigen Punkten:

  1. Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei oder Dritten! Auch der Vernehmungstermin bei der Polizei ist tabu – gehen Sie nicht hin.
  2. Rufen Sie einen Rechtsanwalt einer Kanzlei für Strafrecht in Potsdam an.
  3. Unterschreiben Sie nichts: keine Unterschrift auf Erklärungen und Protokolle.

Als Ihr Rechtsanwalt kümmere ich mich von nun an um alles: Ich kläre Sie offen und ehrlich über alle bevorstehenden möglichen Maßnahmen wie Durchsuchung, Observation, Telefonüberwachung auf und trage alle entlastenden Umstände zusammen, um eine kompetente und effiziente Verteidigung zu garantieren. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Strafrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Potsdam eine umfassende Beratung und Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Meine Aufgabe als Rechtsanwalt für Strafrecht in Potsdam ist die Prüfung aller Ermittlungsergebnisse und Beweismittel, um im nächsten Schritt eine gut durchdachte und geschickte (schriftliche) Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft und/oder dem Gericht vorzubereiten.

Mit meiner Rechtsanwaltskanzlei in Potsdam unterstütze ich meine Mandanten:

  • Ich nehme sofort telefonisch Kontakt mit der Polizei auf
  • Als Ihr Anwalt für Strafrecht beantrage ich Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft
  • Ich sichte die Ermittlungsergebnisse und werte die Beweismittel aus
  • Als Ihr Rechtsanwalt verfasse ich bei Bedarf eine umfassende Stellungnahme zur Aufklärung des Sachverhalts
  • Ich lenke die Ermittlungen in die von uns gewünschte Richtung

Ein Anwalt für Strafrecht einer Kanzlei in Potsdam ist mit solchen Problemstellungen bestens vertraut. Durch die umfangreiche Erfahrung bei der Bewältigung von Herausforderungen in diesem Rechtsgebiet, ist es ihm möglich, Ihre Ansprüche mit Nachdruck und zu Ihrer Zufriedenheit durchzusetzen.

Vertrauen Sie mir und meiner Arbeit als Anwalt für Strafrecht in Potsdam. Denn nur, wer über alle Details und Eventualitäten informiert ist, kann angemessen und sinnvoll reagieren. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Strafrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung strafrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Potsdam kompetent in allen Bereichen des Strafrechts. Als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Strafrecht einer Kanzlei in Potsdam bin ich mit den Herausforderungen dieses Rechtsgebiets bestens vertraut. Selbstverständlich beantworte ich Ihnen auch gerne alle Fragen, die Sie zum Betäubungsmittelstrafrecht, Erpressung oder einer Körperverletzung haben – zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen Termin in meiner Kanzlei in Potsdam für eine Erstberatung.

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Themen im Strafrecht

Bankrott

Wer ein Unternehmen führt, ist vielen Risiken ausgesetzt. Nicht immer laufen die Geschäfte nach Plan und Ihr Unternehmen verliert immer mehr Geld und Ressourcen. Die unvermeidliche Zahlungsunfähigkeit droht. Doch als selbstständiger Unternehmer haften Sie bei einigen Gesellschaftsformen mit Ihrem Privatvermögen. Es scheint eine kluge Idee zu sein, einen Teil Ihres Vermögens nicht offenzulegen oder gezielt zu verheimlichen. Doch an dieser Stelle kann es vorkommen, dass Sie eher früher als später mit dem Vorwurf eines strafbaren Bankrotts konfrontiert werden. Bei diesem Vorwurf ist es ratsam, sich so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht einer Kanzlei in Potsdam zu wenden.

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Für viele Unternehmer ist nicht sofort ersichtlich, ab welchem Zeitpunkt die Grenze zum strafbaren Bankrott überschritten ist. Ich kann Ihnen dabei helfen, diesen unangenehmen Vorwurf schon im Vorfeld zu vermeiden. Wenn Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten steckt, ist die Verlockung groß, Ihr Privatvermögen so gut wie möglich gegen jegliche Verluste abzusichern. Doch was unter normalen Umständen kein Problem wäre, kann beispielsweise bei einer Personengesellschaft bei einer Zahlungsunfähigkeit Ihres Unternehmens schnell zur Straftat werden, die mit einer Geldbuße oder bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Als Rechtsanwalt für Strafrecht bin ich darauf spezialisiert, Sie vor diesen Konsequenzen zu bewahren. Nehmen Sie den Vorwurf eines strafbaren Bankrotts nie auf die leichte Schulter!

Bestechung

Was gilt als erlaubter Freundschaftsdienst und wann ist die Grenze zur Bestechung überschritten? Als juristischer Laie wird es Ihnen oft kaum möglich sein, die genauen gesetzlichen Regelungen zu durchschauen und sich zuverlässig im Rahmen der Gesetze zu bewegen. Insbesondere bei Geschäften mit Immobilien oder Vermögenswerten kann es passieren, dass Sie unbewusst eine illegale Vorteilsnahme gewähren oder in Anspruch nehmen. In jedem Fall ist es ein sinnvoller Schritt, sich im Vorfeld mit mir als Rechtsanwalt für Strafrecht über die geplante Unternehmung oder Transaktion zu unterhalten. Insbesondere dann, wenn Sie selbst mit einer gewissen Unsicherheit ringen, ist die Beratung durch einen Rechtsexperten ein elementarer Bestandteil für den rechtssicheren Abschluss Ihrer Wirtschaftstätigkeit.

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Es kann allerdings vorkommen, dass Sie sich plötzlich einem Korruptionsvorwurf gegenübersehen und gegen Sie wegen Bestechung ermittelt wird. In einem solchen Fall rate ich Ihnen dringend, mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht Kontakt aufzunehmen und sich über Ihre juristischen Optionen beraten zu lassen. Die strafrechtlichen Details des Bestechlichkeits- bzw. Bestechungsvorwurfes regelt der § 299 des Strafgesetzbuches. Sobald Sie demnach im Geschäftsbetrieb unlautere Vorteile gewähren oder in Anspruch nehmen, ist schnell der Straftatbestand erfüllt. Diese Grenzen sind oftmals fließend und nicht leicht erkennbar. Als Rechtsanwalt verteidige ich Sie gegen Vorwürfe und arbeite gemeinsam mit Ihnen eine erfolgversprechende Verhandlungsstrategie aus.

Betäubungsmittelstrafrecht

Es geht um Drogen! Und wenn diese im Spiel sind, dann ist das Strafrecht involviert. Wenn ein Tatbestand aus dem Betäubungsmittelstrafrecht Ihnen zur Last gelegt wird, dann sollten Sie sich unbedingt fachkundige Hilfe eines Anwalts für Strafrecht suchen!

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Das Betäubungsmittelstrafrecht ist auch unter dem Begriff „Drogenstrafrecht “ bekannt. Die gesetzlichen Regelungen findet man im Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG, das ein Teil des Rechtsgebiets Strafrecht ist. Der Konsum von Drogen steht nicht unter Strafe – der Anbau von Betäubungsmitteln, der Besitz, das Handeln oder die Ein- oder Ausfuhr und das in den Verkehr bringen, ist jedoch ein Straftatbestand.

Verübt man eine Straftat unter Drogeneinfluss, wie beispielsweise eine Verkehrsgefährdung, dann sollten Sie sich mich als Ihren Rechtsanwalt aus der Kanzlei für Strafrecht in Potsdam besorgen.

Betrugsdelikte

Wenn es durch eine Täuschung zu einer Vermögensverschiebung eines Anderen kommt, so spricht man in der Rechtsprechung von Betrug. Das geht recht schnell, denn vielen ist nicht klar, dass es sich auch schon bei kleinen Delikten um Betrug handeln kann.

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Schon eine falsche Angabe auf einem Formular und man ist ein Betrüger: Geht man vom genauen Wortsinn des StGB aus, so begeht derjenige Betrug, der fremdes Vermögen schädigt, indem er durch Täuschung eine irrtumsbedingte Verfügung über dessen Vermögen veranlasst, um einen eigenen oder fremden Vermögensvorteil herbeizuführen. Das kann schon bei der falschen Angabe im Bafög-Formular der Fall sein, um höhere Bezuschussung zu bekommen.

Bei einem Betrug ist entscheidend, ob der Betrüger arglistig vorgegangen ist. Sprechen Sie mich als Rechtsanwalt für Strafrecht in Potsdam an, wenn Ihnen Sozialleistungsbetrug, Versicherungsbetrug oder andere Täuschungshandlungen vorgeworfen werden. Rufen Sie meine Anwaltskanzlei in Potsdam für einen telefonischen Erstkontakt an.

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Erpressung

Sie haben eine Anzeige wegen Erpressung erhalten? Das kann Ihnen bis zu 5 Jahre Gefängnis einbringen oder mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden. Handeln Sie schnell und melden Sie sich bei mir – Ihrem Anwalt für Strafrecht in Potsdam!

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Sie haben eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei bekommen, wurden angeklagt oder haben einen Strafbefehl oder eine Ladung zum gerichtlichen Hauptverhandlungstermin erhalten? Wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohungen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, sollte sich schnell anwaltliche Hilfe holen. Als kompetenter Anwalt meiner Rechtanwaltskanzlei in Potsdam werde ich Sie tatkräftig unterstützen und Ihre Belange durchsetzen.

Insolvenzverschleppung

Der Markt ist unberechenbar. Für die einen bringt er ungeahnte Reichtümer und Erfolg, für andere den wirtschaftlichen Ruin. Naturgemäß möchte niemand in die letzte Kategorie fallen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Unternehmer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können und dadurch ein Insolvenzgrund vorliegt. Wenn Sie sich in einer solchen Lage wiederfinden, dann ist schnelles Handeln von entscheidender Bedeutung. Andernfalls kann es passieren, dass Sie sich kurz darauf einem Vorwurf der Insolvenzverschleppung gemäß § 15a Insolvenzordnung gegenübersehen. Damit es nicht dazu kommt, ist ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht sinnvoll, um sorgfältig die nächsten Schritte zu planen.

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Was viele Unternehmer nicht wissen: Auch wenn Sie sich überschuldet haben, kann dies ein ausreichender Grund sein, dass Sie gezwungen sind, Insolvenz anzumelden. Allerdings ist die Lage für viele Unternehmer oft undurchsichtig und emotional belastend. Die meisten kennen die genauen gesetzlichen Regelungen nicht im Detail und ab exakt welchem Zeitpunkt unbedingt ein Insolvenzertrag gestellt werden muss, ist für kaum einen Unternehmer sofort ersichtlich. Als Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht bin ich darauf spezialisiert, mich mit genau diesen Detailfragen bestens auszukennen. Ich berate Sie ausführlich bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten und erklären Ihnen, unter welchen Umständen der Antrag auf Insolvenz nötig ist. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch dann bei, wenn Sie sich bereits mit dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung konfrontiert sehen. Da ein solcher Tatbestand eine Verurteilung über eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen kann, gebe ich mein Bestes, um Sie vor diesen Konsequenzen zu bewahren.

Jugendstrafrecht

Auch wenn man noch jugendlich oder Heranwachsender ist, entgeht man nicht dem Strafrecht! Das sogenannte Jugendstrafrecht hat zwar andere Ziele als das herkömmliche Strafrecht, es bedarf jedoch guter anwaltlicher Verteidigung, um die Zukunft nicht zu verbauen.

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Bei den Delikten unterscheidet sich das Jugendstrafrecht nicht vom Strafrecht für Erwachsene. Der Unterschied liegt bei genauer Betrachtung bei den verfahrensrechtlichen Vorschriften wie beispielsweise dem Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer Gerichtsverhandlung. Auch das Strafmaß ist ein anderes. Denn beim Jugendstrafrecht steht immer der Erziehungsgedanke im Vordergrund – der Jugendliche soll daraus etwas lernen. Das Ziel eines Rechtsbeistandes sollte immer die Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft sein, bevor es überhaupt zu einer Verhandlung kommt. Akkurat und besonnen muss eine Verteidigung bei Delikten im Jugendstrafrecht sein, um einem jungen Menschen nicht die Zukunft zu verbauen. Als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Potsdam habe ich langjährige Erfahrung. Vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei und ich setze mich für Ihr Recht ein.

Kapitalanlage- u. Prospektbetrug

Die Anlageberatung ist ein komplexes Themenfeld. Der Kapitalmarkt ist ein überaus kompliziertes System, das sich nur schwer durchblicken und unmöglich vorhersagen lässt. Trotzdem liegt es im Bereich des Machbaren, gute Erträge durch geschickte Kapitalanlagen zu erwirtschaften. Voraussetzung ist hierfür oftmals eine gute Anlageberatung, die mit den Risiken und Möglichkeiten des Kapitalmarkts hinreichend vertraut ist. Als Anlageberater befinden Sie sich in der Position, Ihren Klienten diese Möglichkeiten abschlussorientiert darzulegen.

Immer wieder kommt es allerdings vor, dass Sie im Zuge des Beratungsgesprächs relevante Details der vorgeschlagenen Kapitalanlage nicht oder nur unzureichend erklären oder Versprechungen abgeben, die nicht eingehalten werden können. Wenn Anleger daraufhin Geld verlieren, ist der Punkt schnell erreicht, an dem Sie sich dem Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs gegenübersehen.

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In dieser Situation ist eine gute juristische Beratung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht von unschätzbarem Wert. Im schlimmsten Fall können Ihnen hohe Geldstrafen oder gar Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren drohen. Diese Konsequenzen gilt es tunlichst zu vermeiden und ich sehe meine Aufgabe darin, Sie davor mit allen Kräften zu bewahren. Nicht immer ist der Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs gerechtfertigt. Ein erzürnter Anleger, der nach einem Beratungsgespräch mit Ihnen Geld investiert und verloren hat, kann sich schnell dazu berufen fühlen, Sie für diesen Verlust verantwortlich zu machen. Ob Sie sich tatsächlich etwas zuschulden kommen haben lassen, obliegt einer Prüfung durch die Strafverfolgungsbehörden. Ich unterstütze Sie während dieses Prozesses durchgängig und arbeite gemeinsam mit Ihnen an einer erfolgversprechenden Verteidigungsstrategie, die zum Ziel hat, den Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs aus der Welt zu schaffen.

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Körperverletzung

Wenn Ihnen die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Körperverletzung bekannt gemacht wurde, sollten Sie umgehend einen strafrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin in Potsdam für Strafrecht kontaktieren. Denn die Grauzone ist groß: War es vielleicht Notwehr?

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Bei Körperverletzungsdelikten heißt es, schnell zu sein, da die Ermittlungsbehörden und Gerichte sofort eingreifen. Da teilweise sehr hohe Strafandrohungen bei einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung aufgerufen werden, kommt es auf einen kompetenten Anwalt für Strafrecht an, der die Klaviatur diverser Verteidigungsmöglichkeiten genau kennt und beherrscht. Denn oft ist die Sachlage nicht eindeutig, da man auf den ersten Blick nicht erkennen kann, ob es sich um eine vorsätzliche Körperverletzung oder aber um Notwehr oder Nothilfe handelt. Als Ihr Rechtsanwalt in Potsdam helfe ich Ihnen sofort und prüfe genau hinsichtlich sogenannter rechtfertigender Umstände.

Maßregelvollzug

Während der normale Strafvollzug für Täter zuständig ist, die bei Ausübung Ihrer Tat voll schuldfähig waren, existiert der Maßregelvollzug für all jene Fälle, bei denen das nicht der Fall war. Konkret bedeutet das, dass bei Vorliegen einer verminderten Schuldfähigkeit oder gar einer kompletten Schuldunfähigkeit durch das Gericht die Unterbringung in einem Maßregelvollzug angeordnet werden kann. Darunter ist entweder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Sicherungsverwahrung oder einer Entziehungsanstalt (relevant bei Straftaten, die unter dem Einfluss von Rauschmitteln stattfanden) zu verstehen. Da es sich hierbei um einen sehr komplexen strafrechtlichen Prozess handelt, bin ich als Anwalt selbstverständlich nach der Anordnung des Maßregelvollzugs weiterhin für Sie da.

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Nur mit einem psychiatrischen Gutachten kann Schuldunfähigkeit festgestellt werden. Darauf basierend wird eine Empfehlung für einen Maßregelvollzug erstellt – oder auch nicht. Allerdings sind diese Gutachten oft fehleranfällig, weshalb eine Prüfung durch einen Anwalt für Strafrecht unbedingt notwendig ist. Wichtig zu wissen ist, dass die Mitwirkung des Beschuldigten an einem solchen Gutachten freiwillig ist, weshalb es sinnvoll ist, vor der Anfertigung mit einem erfahrenen Strafverteidiger zu sprechen. Hinzu kommt, dass der Maßregelvollzug zeitlich unbegrenzt ist. Daher ist es umso wichtiger, eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu erhalten, damit Ihre Situation nicht noch schwieriger als ohnehin schon wird. Unter Umständen kann es mir gelingen, den Maßregelvollzug zu verhindern und einen regulären Strafvollzug zu erwirken.

Nebenklage

Sie sind das Opfer einer Straftat geworden? Wussten Sie, dass Sie dann eventuell als Nebenkläger auftreten und Schadensansprüche geltend machen können?

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Nicht nur Täter benötigen einen Strafverteidiger, sondern oft ist es durchaus sinnvoll, dass auch das Opfer sachgerecht durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht vertreten wird.

Opfer von Gewalttaten können in einem Strafprozess als Nebenkläger auftreten. Die Nebenklage ist dabei ein Mittel des Opferschutzes. Die Strafprozessordnung bietet Verletzten oder Geschädigten einer Straftat die Möglichkeit, im Wege einer Nebenklage aktiv am Strafverfahren teilzunehmen. Zusätzlich haben Opfer so die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen (sog. Adhäsionsverfahren). Das kann Opfern von Gewalttaten ein oft sehr aufwendiges und kostenintensives Zivilrechtsverfahren ersparen. Als Anwalt für Strafrecht kenne ich mich da genau aus und bin Ihr kompetenter Partner. Rufen Sie für einen Erstkontakt in meiner Kanzlei in Potsdam an.

Notwehr

Bei der Notwehr handelt es sich um einen Rechtfertigungsgrund. Denn wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt gemäß § 32 Abs. 1 StGB nicht rechtswidrig. Ob es sich bei einer Tat um Notwehr handelt, spielt in einem Strafprozess eine wesentliche Rolle.

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Bei Notwehr wird ein Angriff abgewehrt, der auf einen persönlich gerichtet ist. Nothilfe ist die Verteidigung zu Gunsten einer dritten Person. Die Frage, ob es sich bei einer Tat um Notwehr handelt, entscheidet in Strafprozessen um Mord, Totschlag oder Körperverletzung über einen Freispruch oder eine Verurteilung. Es geht um Alles oder Nichts: Lassen Sie sich unbedingt von mir, Ihrem kompetenten Anwalt für Strafrecht in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Potsdam beraten um eine Verurteilung abzuwenden!

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Opferrechte

Sie sind Opfer einer Straftat geworden? In vielen Fällen haben Sie anschließend Schadensersatzansprüche gegen den Täter. Mit der Hilfe eines auf Strafrechts spezialisierten Rechtsanwalts setzen Sie diese erfolgreich durch. Der § 395 StPO regelt die genauen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um als Nebenkläger im Strafverfahren gegen den Täter aufzutreten. In einigen Fällen ist es auch möglich die kostenlose Unterstützung eines Opferanwalts zu beanspruchen.

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Es ist wichtig zu wissen, dass Sie als Opfer gegenüber dem Täter umfangreiche Opferschutzrechte und Zeugenschutzrechte genießen. Diese dienen dazu, weiteren potenziellen Schaden durch den Täter von Ihnen abzuwenden sowie den Prozess mit so wenig Unannehmlichkeiten für Sie wie möglich zu gestalten. Zögern Sie nicht, sich an mich als Ihren Anwalt für Opferrecht einer Kanzlei in Potsdam zu wenden, um die bestmögliche Unterstützung Ihres Falls zu erhalten.

Opfervertretung

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, erhält oft das Recht, während des Strafverfahrens als Nebenkläger aufzutreten. Konkret bedeutet das, dass es Ihnen ermöglicht wird, zusätzlich zur Staatsanwaltschaft als ein weiterer Ankläger zum Teil des Strafprozesses zu werden. Ich trete als Rechtsanwalt für Sie als Nebenklagevertreter auf, damit die zusätzliche Belastung durch ein Prozessverfahren für Sie so gering wie möglich wird. Als Nebenkläger verfügen Sie über einige sehr wichtige Rechte. Beispielsweise ist es Ihnen erlaubt, Beweis- oder Befangenheitsanträge zu stellen oder das Gutachten eines Sachverständigen einzufordern. Ebenfalls verfügen Sie über ein umfassendes Fragerecht, das dem der anderen Prozessteilnehmer in Nichts nachsteht. Als Rechtsanwalt für Strafrecht stelle ich dabei sicher, dass Ihre Rechte vollständig gewahrt werden und unterstütze Sie während dieser schwierigen Zeit vollumfänglich.

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Selbstverständlich übernehme ich in Ihrem Auftrag die Antragstellung auf Nebenklage gegenüber dem Gericht. Es ist wichtig, zu wissen, dass das Recht zur Nebenklage nicht immer zur Anwendung kommt. So ist es notwendig, dass es zur Anklageerhebung gegen den Täter durch die Staatsanwaltschaft kommt. Außerdem sieht die Strafprozessordnung gemäß § 395 klare Regelungen vor, bei welchen Straftaten eine Nebenklägerschaft möglich ist. Ob und in welchem Umfang daher eine Opfervertretung in Form einer Nebenklage sinnvoll ist, lässt sich am besten durch die Beratung eines Rechtsanwalts für Strafrecht in Erfahrung bringen. Gerne beantworte ich Ihnen aufkommende Fragen und Unklarheiten und erörtere gemeinsam mit Ihnen erfolgversprechende Verfahrensstrategien wie beispielsweise die Einleitung eines Adhäsionsverfahrens.

Raub

Das Gesetz definiert den Raub als eine Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt oder mittels einer Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben. Dazu bedarf es der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Raub wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren geahndet und ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen!

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Raub ist ein Eigentumsdelikt, das dann vorliegt, wenn ein Diebstahl unter Einsatz von Nötigungsmitteln, also Drohungen oder Gewalt, begangen wird. Raub wird „nicht unter einem Jahr“ geahndet und macht ihn zu einem Verbrechen, bei dem immer ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vorliegt. Das bedeutet für Sie: Rufen Sie sofort mich als Ihren Anwalt für Strafrecht in meiner Kanzlei in Potsdam an!

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht ist immer ein heikles Thema, da es hier sehr schnell zu Vorverurteilungen kommen kann. Zum Sexualstrafrecht zählen sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Aber auch der Besitz von kinderpornografischen Schriften und Exhibitionismus. Es ist eine sensible Problemstellung, bei dem Betroffene ihre Rechte unbedingt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger prüfen und verteidigen lassen sollten.

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Mandanten werden bei Vorwürfen doppelt unter Druck gesetzt: durch das Strafrecht, aber auch durch die Gesellschaft. Seit der Reform des Sexualstrafrechts 2017 kommt es vermehrt zu Strafverfahren wegen des Vorwurfs einer sexuellen Belästigung. Aber egal wie der Tatvorwurf lautet, als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Potsdam setze ich mich für Ihre Rechte ein und stelle mich schützend vor Sie.

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Sportwettbetrug

Das Wettgeschäft ist ein populärer Geschäftszweig, der sich die Risikoneigung vieler Menschen zunutze macht. Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf ist jedoch, dass die abgeschlossenen Wetten frei von jeder Form der Manipulation sind. Sportwetten bilden dabei keine Ausnahme. Doch oft ist die Verlockung groß, das eigene Glück ein wenig zu den eigenen Gunsten zu beeinflussen. Eine kurze Absprache mit einem beteiligten Spieler hier, ein vertrauliches Treffen mit einem Schiedsrichter da – und schon ist der Ausgang eines sportlichen Wettkampfs nicht mehr so stark von den Fähigkeiten der teilnehmenden Spieler abhängig. Eine Aussicht, die immer wieder Menschen dazu verleitet, einen gezielten Sportwettbetrug zu begehen, um davon zu profitieren. Dass ein derartiges Vorgehen nicht ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben wird, liegt dabei auf der Hand.

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Wenn Sie sich von der Aussicht auf schnelles Geld hinreißen haben lassen, kann es passieren, dass Ihnen der Vorwurf des Sportwettbetrugs schneller ins Haus steht, als Ihnen lieb ist. Wenn es dazu kommt, ist schnelles Handeln unerlässlich. Als Rechtsanwalt für Strafrecht einer Kanzlei in Potsdam stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie vor den schlimmsten Auswirkungen des Strafrechts zu bewahren. Es ist von elementarer Bedeutung, Ihre Verteidigung dafür einem ausgebildeten Rechtsanwalt zu überlassen, wenn Sie so glimpflich wie möglich aus der Angelegenheit herauskommen möchten. In Ihrem Auftrag beantrage ich Akteneinsicht und prüfe die gegen Sie erhobenen Vorwürfe genau. Mögliche Verfahrensfehler fallen mir Rechtsexperten schneller auf, als den Strafverfolgungsbehörden lieb ist. Zusammen mit Ihnen ergründen wir die besten Optionen, um das Strafmaß so gering wie möglich zu halten oder gar einen Freispruch zu erwirken.

Steuerstrafrecht

Die Steuerfahndung steht bei Ihnen vor der Tür? Dann ist das oft der Beginn einer Strafverfolgung. Seien Sie schnell und melden Sie sich bei meiner Anwaltskanzlei in Potsdam. Denn die Strafverfolgungsbehörden (Polizei/Steuerfahndung) dürfen nicht alles! Nun muss schnell gehandelt werden!

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Wer Steuern nicht zahlt, begeht eine Straftat. Im Steuerstrafrecht geht es letztlich um die Frage, ob und wie der Staat säumige Steuerzahler bestraft. In Frage kommen dabei Geldstrafen oder Haftstrafen. Durch eine aktive Kontaktaufnahme durch Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht zu den Strafverfolgungsbehörden, können in vielen Fällen das eingeleitete Strafverfahren abgekürzt und eine öffentliche Verhandlung vermieden werden. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, ist es wichtig, dass der Strafverteidiger nicht nur über strafrechtliche Kenntnisse, sondern auch über Kenntnisse des Steuerrechts verfügt. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich durch mich als Anwalt für Strafrecht beraten.

Strafbefehl

Auf die Vorladung als Beschuldigter erfolgt oft ein Strafbefehl. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie dringendst die Beratung eines Anwalts aufsuchen. Legen Sie nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch dagegen ein, gilt der Strafbefehl als gültig. Dadurch kann nun ein rechtsgültiges Urteil samt Strafe gegen Sie vollstreckt werden. Das gilt es mit allen Kräften zu vermeiden. Sie sollten daher keine Zeit verlieren und umgehend mit mir als Rechtsanwalt in Potsdam Kontakt aufnehmen. Ich überprüfe die Rechtmäßigkeit des gegen Sie erlassenen Strafbefehls und lege Widerspruch ein.

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Das Ausstellen eines Strafbefehls stellt den Abschluss der Ermittlungsarbeiten der Staatsanwaltschaft dar. Sollten Sie für schuldig befunden worden sein, wird vor Gericht ein Strafbefehl beantragt. Dies geschieht allerdings nur, wenn die mögliche Höchststrafe ein Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zu erwarten ist. Damit es nicht dazu kommt, müssen Sie Einspruch erheben und dadurch eine Verhandlung mit Gericht und Staatsanwaltschaft ermöglichen. Kontaktieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt nach Erhalt des Strafbefehls, um so schnell wie möglich die notwendigen Schritte zu Ihrer strafrechtlichen Verteidigung einzuleiten. Ich bin darauf spezialisiert, Verhandlungen gegen Strafbefehle zu führen und meine Mandanten vor schwerwiegenderen Konsequenzen zu schützen. Gerne berate ich Sie noch heute zu Ihren rechtlichen Handlungsoptionen und arbeite eine sinnvolle Verfahrensstrategie aus.

Strafvollstreckung

Ein Strafverfahren ist eine komplexe Angelegenheit. Selbst, wenn es trotz aller Bemühungen zu einer Verurteilung und einer Strafvollstreckung kommt, ist damit meine Arbeit als Anwalt für Strafrecht noch lange nicht vorbei. Nachdem Ihr Urteil nach der Zustellung rechtskräftig wurde, droht Ihnen – falls eine Freiheitstrafe ausgesprochen wurde – in der Regel innerhalb von vier Wochen der Strafvollzug. Doch als Anwalt für Strafrecht verfüge ich über eine Reihe an rechtlichen Mitteln, die es Ihnen ermöglichen, nicht unverzüglich den Strafvollzug antreten zu müssen und diesen Zeitraum etwas zu erweitern.

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Im Strafrecht wird dieser Vorgang als Vollstreckungsaufschub gemäß § 456 StGB bezeichnet. Als Anwalt für Strafrecht kann ich einen entsprechenden Antrag stellen, der es Ihnen erlaubt, den Strafantritt bis zu maximal vier Monaten hinauszuzögern. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn es für Sie wichtig ist, private und berufliche Angelegenheiten so reibungslos wie möglich vor dem Strafvollzug abzuwickeln. Selbstverständlich existieren für eine Bewilligung eines solchen Antrages eine ganze Reihe an spezifischen Voraussetzungen. Ob ein Antrag auf Vollstreckungsaufschub in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat, prüfe ich als Anwalt für Strafrecht in Potsdam sehr gerne.

In Ausnahmefällen kann sogar ein sogenanntes Gnadenverfahren angestrengt werden. Das bedeutet, dass sich der Beschuldigte in einer derart veränderten Situation zu seinen Gunsten befindet, dass das zuvor gefällte Urteil nicht mehr sinnvoll ist. Die hierfür notwendigen Veränderungen sind allerdings sehr umfangreich und müssen nachweisbar berechtigte Zweifel am ursprünglichen Urteil begründen, weshalb die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens gering sind – ich überprüfe trotzdem alle Ihre Optionen!

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Strafvollzug

Wer rechtskräftig zu einer Haftstrafe mit Freiheitsentzug verurteilt wird, den erwartet kurz danach der Antritt des Strafvollzugs. Wer denkt, damit ist meine Arbeit als Anwalt für Strafrecht abgeschlossen, irrt. Nun arbeite ich für Sie daran, den Haftaufenthalt so kurz wie möglich zu machen und eventuelle zusätzliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Eine Inhaftierung im Strafvollzug stellt für Sie und Ihre Angehörigen eine einschneidende Zeit voller Belastungen dar. Eine Vollzugslockerungen kann beispielsweise eine Unterbringung im offenen Vollzug sein. Oder ich beantrage eine Beschäftigung außerhalb der Justizvollzugsanstalt unter Aufsicht (Außenbeschäftigung) oder ohne Aufsicht (Freigang).

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Dafür steht mir als Rechtsanwalt für Strafrecht eine ganze Reihe an juristischen Mitteln zur Verfügung. Beispielsweise prüfe ich, ob ein Antrag auf vorzeitige Entlassung in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat. Im Regelfall sind die Chancen für die Bewilligung eines solchen Antrags nach dem Verbüßen von zwei Dritteln der Strafe relativ gut. Ausschlaggebend dafür sind insbesondere Ihre Persönlichkeit sowie Ihr Verhalten während des Strafvollzugs. In Ausnahmefällen kann sogar eine vorzeitige Entlassung nach bereits der Hälfte der Haftzeit beantragt und bewilligt werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen sind aber dementsprechend schärfer.

Zudem kann ich als Anwalt für Strafrecht in Ihrem Auftrag eine Haftverlegung beantragen. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Ihre Justizvollzugsanstalt sehr weit von Ihren Angehörigen entfernt ist, sodass regelmäßige Besuche eine übermäßige Belastung für Ihr familiäres Umfeld darstellen würden. Des Weiteren ist es möglich, gewisse Vollzugslockerungen für Sie zu erwirken, um den Strafvollzug für Sie angenehmer zu gestalten. Sprechen Sie auf jeden Fall mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht, sobald Sie der Ansicht sind, dass die Bedingungen des Strafvollzugs zu Ihren Gunsten geändert werden können.

Tötungsdelikte

Sie sind beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben, bei der ein Mensch (fast) getötet wurde? Bei einem Tötungsdelikt zählen die Details und eine gute Verteidigung, um aus dem Vorwurf Mord (lebenslange Freiheitsstrafe) einen Totschlag (Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren) oder Körperverletzung mit Todesfolge (Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren) zu machen.

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In diesem Fall ist es unabdingbar sofort mich als Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht aus der Anwaltskanzlei in Potsdam zu beauftragen, da ein Strafverfahren wegen eines Tötungsdeliktes nie allein zu meistern ist.

Zu den Tötungsdelikten zählen neben dem Mord:

  • Totschlag nach § 212 StGB
  • Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB
  • Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB
  • Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB
  • Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB
  • Brandstiftung mit Todesfolge nach § 306c StGB
  • Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge nach § 178 StGB
  • Erpresserische Menschenraub bzw. Geiselnahme mit Todesfolge nach § 239a Abs. 3 StGB

Vertrauen Sie mir als Ihrem Strafverteidiger aus der Kanzlei in Potsdam und meiner Expertise im Strafprozess!

Umweltstrafrecht

Der Umweltschutz gewann im Laufe der letzten Jahre immer mehr zivilgesellschaftliche, aber auch juristische Bedeutung. Mittlerweile stehen Gewässer, Böden und die Luft als sogenannte Umweltmedien unter besonderem strafrechtlichem Schutz. Insbesondere landwirtschaftliche Betriebe sowie Unternehmen, die der chemieverarbeitenden Industrie zugeordnet werden, sind von den Auswirkungen des Umweltstrafrechts betroffen.

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Als Rechtsanwalt für Strafrecht bin ich auch im Umgang mit den komplexen Rechtsfragen rund um den Naturschutz versiert. Sie werden aufgrund einer mutmaßlichen Verunreinigung eines Gewässers angeklagt? Ich prüfe, ob diese Anschuldigungen berechtigt sind und setze mich gegen unrechtmäßige Behauptungen in Ihrem Auftrag zur Wehr.

Doch auch im umgekehrten Fall stehe ich tatkräftig an Ihrer Seite. Sie sind Leidtragender einer Verunreinigung durch eine Chemiefabrik? Mit meiner Hilfe können Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Verursacher wirkungsstark durchsetzen.

Untersuchungshaft

Wer in Untersuchungshaft gerät, der steht immer unter dringendem Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Unabhängig von Schuld oder Unschuld kann eine solche Maßnahme zur starken Belastung für den Beschuldigten und seine Angehörigen werden. Oft sind schwere wirtschaftliche und psychische Konsequenzen die Folge. Umso wichtiger ist es, dass Sie von Beginn an professionelle juristische Unterstützung an Ihrer Seite haben. Ein Anwalt für Strafrecht ist dafür der beste Ansprechpartner.

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Ich überprüfe so schnell wie möglich, ob die erforderlichen Vorrausetzungen für eine Untersuchungshaft überhaupt gegeben sind. Oft ergeht ein solcher Haftbefehl nämlich zu Unrecht. Sollten zum Beispiel begründete Zweifel an der Schuld des potenziellen Täters bestehen oder eine mögliche Zeugenaussage Widersprüche aufwerfen, so können dies Gründe für die Beendigung der Untersuchungshaft sein. Meine Aufgabe ist es, Ihnen dabei zu helfen, das Beste aus Ihrer Situation herauszuholen und Sie zu allen möglichen Optionen umfassend zu beraten.

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Urkundendelikt

Sie haben Ihr Arbeitszeugnis „korrigiert“? Dann ist das schon Urkundenfälschung! Es geht ganz schnell und Sie werden in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung beschuldigt.

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Vom Zeugnis, Testament, TÜV-Plaketten, Kfz-Kennzeichen bis zum Führerschein – die Möglichkeiten einer Urkundenfälschung sind vielfältig. Eine Urkundenfälschung kann auf verschiedene Weisen begangen werden: Dazu gehört das Herstellen einer falschen Urkunde, das Fälschen einer echten Urkunde, aber auch der Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde. Nehmen Sie die Anklage nie auf die leichte Schulter und suchen Sie sich schnellstmöglich mich als Strafverteidiger aus Potsdam für dieses Rechtsgebiet.

Verkehrsstrafrecht

Sie haben sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, waren betrunken im Straßenverkehr, haben den Straßenverkehr gefährdet oder sind ohne Fahrerlaubnis gefahren? Das hört sich im ersten Moment nach einem Verkehrsdelikt an, aber tatsächlich haben Sie eine Straftat begangen!

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Zum Verkehrsstrafrecht gehören alle Vorschriften im Strafrecht, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr stehen. Alle Delikte, die als Straftat im Straßenverkehr gelten, sind im StGB niedergeschrieben:

  • Nötigung
  • Trunkenheit am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bzw. Fahrerflucht
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Kennzeichenmissbrauch

Eine Verurteilung in diesem Bereich ist besonders unerfreulich, da neben Geld- oder Freiheitsstrafe auch ein Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Das ist nicht selten ein weitreichender Einschnitt in das Berufs- oder Privatleben. Nutzen Sie meine Erfahrung und Expertise als Rechtsanwalt für Strafrecht aus Potsdam und lassen Sie sich bei einem Problem im Verkehrsstrafrecht helfen.

Vermögensabschöpfung

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, werden Sie schnell auch mit dem Prozess der Vermögensabschöpfung konfrontiert. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine Regelung der Strafprozessordnung, die dafür sorgen soll, dass Ihnen sämtliches Vermögen abgenommen wird, das entweder für die Durchführung einer Straftat genutzt oder infolge einer solchen illegal erworben wurde. Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass sich Verbrechen im tatsächlichen Wortsinn nicht „lohnt“. Bei der Durchführung der Vermögensabschöpfung sind Fehler allerdings nicht ausgeschlossen.

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Als Rechtsanwalt für Strafrecht verfüge ich über umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Vermögensabschöpfungen und bewahre Sie vor unverhältnismäßigen Übergriffen. Insbesondere dann, wenn die staatlichen Organe derart weitreichende Eingriffe in Ihr Vermögen vornehmen, dass unter Umständen eine Härtefallregelung gemäß § 73 c StGB greift, ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt unabdingbar. Ich prüfe mit Nachdruck den Umfang und die Rechtmäßigkeit der angedachten Vermögensabschöpfung und setze mich mit allen Kräften dafür ein, Ihr Vermögen so gut wie möglich zu schützen. Zögern Sie nicht, einen Beratungstermin mit mir zu vereinbaren, um zusätzliche Informationen über Ihre juristischen Möglichkeiten zu erhalten. Gemeinsam mit Ihnen arbeite ich an sinnvollen Prozessstrategien, die Sie am Ende nicht völlig mittellos zurücklassen.

Vermögensdelikte

Zu den Vermögensdelikten zählen Erpressung, räuberische Erpressung, Betrug, Versicherungsmissbrauch, Kreditbetrug, Untreue, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, aber auch Diebstahl, Unterschlagung und Raub.

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„Vermögensdelikte“ ist ein zusammenfassender Begriff für alle Straftaten, die sich gegen das Vermögen anderer Personen richten. Oft sind sie nicht eindeutig nachweisbar, was ich als Rechtsanwalt für Vermögensdelikte gründlich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden darlegen werde. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht in Potsdam kenne ich mich bei den äußerst komplexen Verfahren wegen Straftaten gegen das Vermögen mit allen relevanten Details aus, die den Ausschlag für einen Freispruch oder eine Verurteilung geben. Kontaktieren Sie noch heute meine Kanzlei für einen Termin.

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten

Wer andere Menschen im eigenen Unternehmen als Arbeitnehmer anstellt, muss eine ganze Reihe wichtiger gesetzlicher Vorgaben beachten. Darunter fällt auch die Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen. Sobald Sie Angestellte haben, sind Sie zur Zahlung dieser Beiträge verpflichtet. Dieser Verpflichtung sollten Sie auch tunlichst nachkommen. Andernfalls droht Ihnen eher früher als später ein Vorwurf wegen des Verdachts auf Vorenthaltung oder Veruntreuen des Arbeitsentgelts gemäß § 266a des Strafgesetzbuches. Ein solcher Vorwurf ist eine ernste Sache, die Sie nicht leichtfertig abwinken sollten. Im schlimmsten Fall drohen Ihnen bis zu fünf oder in Ausnahmefällen gar zehn Jahre Freiheitsentzug. Ein Risiko, das Sie unter keinen Umständen eingehen sollten.

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Damit es nicht dazu kommt, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht Ihre beste Option. Ich kenne mich mit den Tücken der Sozialversicherung aus und weiß, dass nicht jeder Vorwurf automatisch gerechtfertigt ist. Nicht immer muss hinter einer falschen oder fehlenden Zahlung des Sozialversicherungsbeitrags eine böswillige Absicht stehen. Fehler geschehen in jedem System, an dem Menschen beteiligt sind und ich setze mich dafür ein, dass Sie nicht der Leidtragende sind. Sollte der gegen Sie erhobene Vorwurf dennoch auf sehr standhaften Füßen stehen, garantiere ich Ihnen natürlich auch weiterhin meine kompetente Unterstützung. In diesen Momenten dreht sich alles um Schadensbegrenzung und die Vermeidung drastischer strafrechtlicher Konsequenzen. Gemeinsam überlegen wir uns sinnvolle Strategien zur Verteidigung und erklären Ihnen die zur Verfügung stehenden juristischen Optionen.

Vorladung

Sie haben eine polizeiliche Vorladung erhalten und sollen vernommen werden? Hier gilt es, Vorsicht walten zu lassen! Sind Sie nur als unbeteiligter Zeuge geladen, spricht in der Regel wenig dagegen, der Vorladung nicht nachzukommen. Solange nicht ausdrücklich von der Staatsanwaltschaft gefordert, liegt das Erscheinen aber in Ihrem Ermessen.

Sind Sie hingegen als Beschuldigter geladen, ist in den meisten Fällen davon abzuraten, der Vorladung nachzukommen. Idealerweise sollten Sie vorab immer mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht meiner Kanzlei Kontakt aufnehmen und sich zu Ihren Optionen beraten lassen.

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Als Beschuldigter haben Sie nach wie vor wichtige Rechte, von denen Sie Gebrauch machen sollten. Dazu gehört auch das Recht, die Aussage zu verweigern. Nutzen Sie es! Ohne Vorwissen und anwaltliche Beratung bei einer Vernehmung zu erscheinen, kann sich nachhaltig zu Ihren Ungunsten auswirken. Sprechen Sie besser vorab mit mir als Ihrem Rechtsanwalt einer Kanzlei in Potsdam und beratschlagen Sie gemeinsam mit mir die nächsten Schritte. Ich beantrage Akteneinsicht und bringe den konkreten Ermittlungsstand in Erfahrung. Nur mit einer soliden Informationsbasis lässt sich eine gute Verteidigung aufbauen. Darin habe ich jahrelange Erfahrung. Ich bearbeite Ihren Fall mit der dafür notwendigen Kompetenz.

Vorteilsnahme

Nicht nur der Wirtschaftsverkehr zwischen Privatleuten unterliegt den gesetzlichen Regelungen des Wirtschaftsstrafrechts. Auch Träger öffentlicher Ämter können sich dem Vorwurf einer illegalen Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung gegenübersehen. Wenn Sie ein öffentliches Amt bekleiden, werden Sie häufig auch mit Privatunternehmern über mögliche Projekte verhandeln. Dabei kann es vorkommen, dass nicht sofort ersichtlich ist, an welcher Stelle die Grenze zur illegalen Vorteilsnahme überschritten wurde. Um diese Problematik zu vermeiden, sollten Sie sich während des Verhandlungsprozesses von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

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Wenn Sie sich wider Erwarten einem strafrechtlichen Vorwurf wegen illegaler Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung gegenübersehen, ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Als Rechtsanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung, um die gegen Sie erhobenen Vorwürfe gründlich zu prüfen. Ich fordere in Ihrem Auftrag Akteneinsicht und analysiere mögliche Verfahrensfehler. In jedem Fall berate ich Sie umfassend über die Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsinstrumente und wie Sie sich erfolgreich gegen die erhobenen Vorwürfe zur Wehr setzen können. Nehmen Sie den Vorwurf einer illegalen Vorteilsnahme nicht auf die leichte Schulter, sondern setzen Sie sich so schnell wie möglich mit mir in Verbindung.

Häufige Fragen

Gilt für mich das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht betrifft grundsätzlich nur Jugendliche (14- 17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre). Kinder unter 14 Jahren sind schuldunfähig und demnach strafunmündig. Ein Jugendlicher ist strafrechtlich nur dann verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Wer ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen gerät, sollte unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Denn in keinem anderen Rechtsgebiet gibt es so viele Beweisprobleme und große Ermessensspielräume hinsichtlich des weiteren Ablauf des Strafverfahrens und des Strafmaßes. Der Ausgang eines Strafverfahrens ist oft offen, jedoch steht und fällt der Erfolg mit der richtigen Vorgehensweise.

Wer einen Unfall verursacht und den Schaden nicht sofort meldet, begeht Fahrerflucht. Der Gesetzgeber verlangt nämlich, dass man in jedem Fall unverzüglich anhält. Fahrerflucht ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand. Haben Sie einen Strafbefehl zugestellt bekommen, dann sollten Sie im nächsten Schritt mit einem Anwalt für Strafrecht Akteneinsicht beantragen.

Sind Sie mit dem E-Scooter unterwegs, gelten für Sie die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das bedeutet, dass für Fahranfänger die Promillegrenze bei 0,0 liegt und für alle anderen gilt maximal 0,5 Promille im Blut.

Unabhängig von Ihrer Schuld oder Unschuld, sollten Sie den Termin zu einer Vorladung als Beschuldigter nicht wahrnehmen und durch Ihren Rechtsanwalt absagen lassen. Entgegen der landläufigen Meinung ist der Beschuldigte niemals verpflichtet, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten. Als Anwalt im Strafrecht aus Potsdam rate ich Ihnen zusätzlich, zu allen erhobenen Vorwürfen zunächst zu schweigen.

Hans Jürgen Stephan, Rechtsanwalt in Potsdam
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